Jahresabschluss
Wir verstehen die Erstellung von Jahresabschlüssen als ein zentrales Instrument der steuerlichen Beratung. Nur dadurch lassen sich erhebliche Nachteile im Besteuerungsverfahren vermeiden. Der Jahresabschluss ist jedoch nicht nur Grundlage für die Besteuerung, sondern auch Informationsquelle für andere Abschlussadressaten wie Banken, Investoren, Lieferanten und nicht zuletzt auch dem Unternehmer selbst.
Durch unsere langjährigen Erfahrungen im Bereich des Bilanzsteuerrechts und der Jahresabschlusserstellung sind wir in der Lage entsprechend Ihrer Rechtsform, ob Kapital- oder Personengesellschaften, Einzelunternehmer oder selbständig Tätige folgende Abschlüsse zu erstellen
- Erstellung von Handelsbilanzen sowie erforderliche Anhangsangaben
- Erstellung von Steuerbilanzen sowie E-Bilanzen
- Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger, sowie die Hinterlegung und Beratung bei der Inanspruchnahme von Erleichterungsvorschriften für Kleinstkapitalgesellschaften
- Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen
- Erstellung von Einnahmen-Überschussrechnungen